Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg

Öffentliches Recht und Medizinrecht

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.006

Informationen über Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg

Professur für Öffentliches Recht und Medizinrecht

Prof. Dr. Graf von Kielmansegg befasst sich schwerpunktmäßig mit folgenden Forschungsbereichen:

  • Öffentliches Medizinrecht, insbesondere das Recht der klinischen Forschung am Menschen; 
  • Rechtsfragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insbesondere Wehrverfassungsrecht und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik;
  • Verfassungsrecht, insb. Grundrechtsdogmatik sowie Rechts- und Verfassungsvergleichung.

Prof. Dr. Graf von Kielmansegg ist Leiter des Zentrums für Gesundheitsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Koordinator des Schwerpunktbereichs zum Gesundheitsrecht. Zudem ist er aktives Mitglied in der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V.

An die Schwerpunktteilnehmenden des 'SP Gesundheitsrecht': Ab sofort kann die Textsammlung Gesundheitsrecht. Landesrecht Schleswig-Holstein bestellt werden. Für die Bestellung müssen Sie sich vorher registrieren. Die Textsammlung kostet 13,20 €.

Prof. Dr. Graf von Kielmansegg ist aktives Mitglied in der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V., welche 1950 als Fachorganisation der Vergleichenden Rechtswissenschaft gegründet wurde.

 

 

Mehr über die Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V. erfahren

Das Zentrum für Gesundheitsrecht (ZfGR) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU wurde im November 2020 eingerichtet. Es dient als Plattform zur Bündelung der Aktivitäten der Lehrstühle, die sich in Forschung und Lehre mit Fragen des Gesundheitsrechts befassen.

ZUM ZENTRUM FÜR GESUNDHEITSRECHT

Lebenslauf

Beruflicher und wissenschaftlicher Werdegang

JahrTätigkeitOrt
1993 - 1999Studium der Rechtswissenschaft und GeschichteUniversitäten Freiburg, Edinburgh und Heidelberg
1999Erstes Juristisches StaatsexamenUniversität Heidelberg
1999 - 2001Rechtsreferendariat mit Stationen u.a. bei der Deutschen Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen, New York, und beim Europäischen Gerichtshof, LuxemburgHanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
2001Zweites Juristisches Staatsexamen 
2001 - 2004Promotionsstipendium der Landesgraduiertenförderung und Hilfskraft am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht (Prof. Dr. Eibe Riedel)Universität Mannheim
2004 - 2012Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht (Prof. Dr. Eibe Riedel)Universität Mannheim
2005Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre mit der Arbeit „Die Verteidigungspolitik der Europäischen Union. Eine rechtliche Analyse“, ausgezeichnet mit dem Preis der Fakultät für herausragende rechtswissenschaftliche ArbeitenUniversität Mannheim
2007 - 2008Stipendiat des „Eliteprogramms für Postdoktoranden“ der Baden-Württemberg-Stiftung 
2012Habilitation an der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre mit der Arbeit „Grundrechte im Näheverhältnis. Eine Untersuchung zur Dogmatik des Sonderstatusverhältnisses“, ausgezeichnet mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim. Erteilung der Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht, Medizinrecht und RechtsvergleichungUniversität Mannheim
2012 - 2013Lehrstuhlvertretungen an der Humboldt-Universität zu Berlin (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie, Prof. Dr. Christoph Möllers), der Universität Augsburg (Lehrstuhl für Verfassungsrecht, deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, Umweltrecht und Rechtsphilosophie, ehemals Prof. Dr. Ivo Appel) und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Prof. Dr. R. Alexander Lorz) 
2013 - 2014Berufung auf den HEUSSEN-Stiftungslehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Recht der erneuerbaren Energien und MedizinrechtEBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden
Seit 1.8.2014Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Medizinrecht und Direktor des Instituts für Öffentliches WirtschaftsrechtChristian-Albrechts-Universität zu Kiel

Ämter und Gremienmitgliedschaften

JahrTätigkeitOrt
2004 - 2014Stellvertretendes Mitglied der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg 
Seit 2008Sekretär der Fachgruppe Öffentliches Recht der Gesellschaft für Rechtsvergleichung 
Seit 2013Mitglied der Wissenschaftlichen Kommission „Wissenschaftsethik“ der Akademie der Naturforscher Leopoldina 
Seit 2014Stellvertretendes Mitglied der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 
Seit 2014Mitglied des Vorstandes des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen und Sprecher der Arbeitsgruppe „Biobanken“ 
Seit 2014Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht 

Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Vereinigungen:

  • Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht
  • Deutsche Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht
  • Gesellschaft für Rechtsvergleichung (Fachgruppen Öffentliches Recht und Europarecht)
  • Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer
  • Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht

Neuerscheinungen/Aktuelle Beiträge

Veröffentlichungsverzeichnis (Archiv)

Sämtliche Veröffentlichungen von Herrn Prof. Dr. Graf von Kielmansegg finden Sie im Archiv.

Team

Sekretariat

DL

Diana Lässig

laessig@law.uni-kiel.de

+49 431 880-1893

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.007

Sprechzeiten: Mo.-Do. 07:00-13:00 Uhr

Wissenschaftliche Mitarbeiter

RA

Rebecca Arndt

rarndt@law.uni-kiel.de

+49 431 880-4546

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.004

Lucas Augustin

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.005

TC

Tom Chmela

tchmela@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3922

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.028

N.S-C

Nina Schmidt-Carstens

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.029

Studentische Hilfskräfte

Elias Hagner

ehagner@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3577

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.005

LSI

Lara Sophia Ingwersen

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.005

MK

Massara Khidir

mkhidir@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3577

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.005

PS

Pevi Schröder

Lebnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.005

LS

Lukas Sömmer

lsoemmer@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3577

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.005

Lageplan

Kartenausschnitt eines Lageplans der Uni Kiel, Campusbereiche C und D

Das Juridicum (roter Punkt) auf dem Campus der Universität Kiel.

Gesellschaft für Rechtsvergleichung – Fachgruppe für vergleichendes Öffentliches Recht

Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V. wurde 1950 als Fachorganisation der Vergleichenden Rechtswissenschaft gegründet. Ihre Arbeitsgebiete sind die Auslandsrechtskunde und das Europarecht, die ethnologische und universalgeschichtliche Rechtsforschung, die angewandte Rechtsvergleichung, die internationale Zusammenarbeit im Rechtswesen und die internationale Rechtsvereinheitlichung. Zu ihren wichtigsten Aktivitäten zählen wissenschaftliche Tagungen, die alle zwei Jahre an wechselnden Orten stattfinden. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft steht allen interessierten Personen offen. Die Gesellschaft ist in sieben Fachgruppen gegliedert. Die Fachgruppe für vergleichendes Öffentliches Recht wird von Prof. Dr. Uwe Kischel (Greifswald) geleitet. Prof. Dr. Sebastian Graf Kielmansegg ist Sekretär dieser Fachgruppe.

Tagungsthemen und Tagungsbände:

2022: Fahrer ohne Fahrer

Fahrer ohne Fahrer - Autonomes Fahren als rechtliche Herausforderung (Tübingen)

Vorsitz: Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Greifswald

Referate:
  • Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Würzburg: Landesbericht Deutschland
  • Prof. Dr. Martin Ebers, Tartu: Landesbericht Estland
  • Prof. Dr. Jonas Knetsch, Paris: Landesbericht Frankreich
  • Dr. Nynke Vellinga, LL.M., Groningen: Landesbericht Niederlande
  • Prof. Gary Marchant, Phoenic: Landesbericht USA
  • Prof. Dr. Michael Rodi, Greifswald/Berlin: Generalbericht
Anmerkungen:

Fahrerlose Fahrzeuge sind eines der prominentesten und öffentlichkeitswirksamsten Beispiele in der Diskussion um Künstliche Intelligenz. Sie sind durch neue technische Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung ins Zentrum der Forschung zu Mobilitätsfragen gerückt. Wenngleich die Erwartung überhöht war, dass herkömmliche Fahrzeuge in naher Zukunft in den meisten Einsatzbereichen ersetzt werden könnten, zeichnen sich viele begrenzte Anwendungsfälle ab, in denen Kraftfahrzeuge mit autonomen oder kooperativen Fahrfunktionen eingesetzt werden können. Trotz eines auf Harmonisierung des Zulassungsrechts ausgerichteten internationalen Rechtsrahmens gehen die nationalen Ansätze zur Regulierung dieser Einsatzbereiche jedoch weit auseinander. Sie beruhen zum Teil schon auf sehr unterschiedlichen Annahmen zu den technischen Möglichkeiten, Lösungen und Einsatzbereichen der Fahrzeuge, aber auch auf divergierenden ethischen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen. Diese Spannbreite an Lösungen erzeugt unterschiedliche nationale Experimentierfelder, die sowohl die technische als auch die regulatorische Entwicklung inspirieren können. Für den grenzüberschreitenden Verkehr und die Fahrzeugmärkte hingegen ist die Vielfallt hinderlich. Vor diesem Hintergrund will die Tagung der Fachgruppe Vergleichendes Öffentliches Recht die unterschiedlichen gesetzgeberischen und administrativen Ansätze gegenüberstellen und nach Ansatzpunkten für eine wechselseitige Inspiration und für Harmonisierungsmöglichkeiten der staatlichen Regulierungspraxis suchen, aber auch Orientierungspunkte für Fahrzeugentwickler und weitere Akteure in diesem Bereich herausschälen.

2019: Gleichheit als kulturelles Phänomen

Gleichheit als kulturelles Phänomen (Greifswald)

Vorsitz: Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Greifswald

Referate:
  • Dr. Nahed Samour, Berlin: Formal and substantial equality in Islamic Law
  • Prof. Dr. John Osogo Ambani, LL.M., Nairobi: “Between marriage and punishment – homosexuality in Africa”
  • Prof. Dr. Elena Gritsenko, St. Petersburg: „Gleichheit und traditionelle russische Werte“
  • Prof. Dr. Kyung-Sin Park, Seoul: “Equality and traditional values in Korea”
  • Prof. Dr. Raquel Zonia Yrigoyen Fajardo, Lima: “Constitutional control of unequal treatment by indigenous law – The case of South America”
  • Prof. Dr. Laura Carlson, LL.M., Stockholm: “Equality, welfare, democracy – The culture of equality in Sweden”
Publikation:

Uwe Kirschel (Hrsg.), Gleichheit als kulturelles Phänomen, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2020

Anmerkungen:

Gleichheit scheint auf den ersten Blick ein recht einfaches Konzept zu sein. Denn schließlich ist klar: "all men are created equal ...". Gleichzeitig aber ist ebenso klar, daß jeder Mensch ein Individuum ist und je ganz eigene intellektuelle, emotionale, und körperliche Fähigkeiten aufweist. Alle Menschen unterscheiden sich nach Geschichte, Religion, sozialen Beziehungen, Vorstellungswelt, Vermögen, Vertragsbeziehungen, Familie etc. Mit anderen Worten sind zwei Individuen niemals gleich; wir alle sind verschieden. Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz fordert uns also auf zu prüfen, welche Merkmale wir als hinreichend gleich ansehen, um eine Gleichbehandlung zu rechtfertigen oder zu fordern, und umgekehrt, welche Merkmale hinreichend ungleich sind, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen oder sogar zu verlangen. Anders gesagt können zwei Personen oder zwei Situationen unterschiedlich behandelt werden, wenn es dafür eine hinreichende Rechtfertigung gibt. Die Entscheidung, was hinreichend gleich ist oder wann eine hinreichende Rechtfertigung vorliegt, ist immer eine Wertungsfrage. Wertungsfragen aber sind kaum absolut zu beantworten, sondern immer stark kulturell bedingt. Jedes Land, jede Region der Erde wird also ihre eigenen Ansätze zur Betrachtung von Gleichheitsfragen entwickeln, die jedoch auch innerhalb von Land oder Region wiederum hoch umstritten sein können. Ob die Konfliktlinien hier zwischen Tradition und Moderne, zwischen nationalen und fremden Wertvorstellungen, zwischen liberalen und konservativen Ideologien oder zwischen alten Eliten und internationalen Menschenrechtsaktivisten gesehen werden, liegt oft im Auge des Betrachters.

Ziel der Tagung der Fachgruppe Vergleichendes Öffentliches Recht ist es, einen Einblick in die Vielfalt, aber auch die Konflikte der Gleichheitsvorstellungen der Welt zu bekommen. Dabei soll nicht zuletzt eine Dominanz der selbst schon wieder fast traditionellen Linie der liberalwestlichen Vorstellungswelt überwunden werden und stattdessen die Fülle der anderen Rechtskontexte der Welt exemplarisch in den Fokus rücken.

2017: Rechtsdurchsetzung mit militärischen Mitteln

Rechtsdurchsetzung mit militärischen Mitteln – Inlandseinsätze der Armee und Militarisierung der Polizei (Basel)

Vorsitz: Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Greifswald

Generalberichterstatter:

Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg, Kiel

Landesberichterstatter:
  • PD Dr. Roman Schmidt-Radefeldt, Berlin: Deutschland
  • Prof. Dr. Rainer Schweizer, St. Gallen: Schweiz
  • Prof. Peter Rowe, Lancaster: Großbritannien
  • Prof. William C. Banks, Syracuse: USA
  • Prof. Prof. Magdalena Inès Correa Henao, Bogotá: Kolumbien
Publikation:

Uwe Kischel / Sebastian Graf Kielmansegg (Hrsg.), Rechtsdurchsetzung mit militärischen Mitteln. Inlandseinsätze der Armee und Militarisierung der Polizei, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2018

Anmerkungen:

Die Durchsetzung des Rechts umfasst aus dem Blickwinkel des Öffentlichen Rechts nicht zuletzt die Wahrung und Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit. Dabei kommt auch der moderne Staat nicht ohne Zwangsmittel aus. Sein primäres Instrument dafür ist die Polizei. Zur bewaffneten Macht des Staates zählt jedoch auch das Militär. Beide Stränge sind typischerweise organisatorisch voneinander getrennt, mit unterschiedlichen Funktion betraut und verschieden ausgestaltet. Die Polizei dient der inneren, das Militär der äußeren Sicherheit.

Diese klare Gegenüberstellung ist v.a. in Deutschland konsequent umgesetzt worden. Angesichts fließender Übergänge zwischen innerer und äußerer Sicherheit und unter dem Eindruck wachsender terroristischen Bedrohung wird diese strikte Trennung jedoch zunehmend kontrovers diskutiert. In Deutschland steht dabei meist die Frage von Inlandseinsätzen der Streitkräfte im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Aber auch andere Verschränkungen spielen in der internationalen Praxis eine Rolle, etwa die Existenz paramilitärischer Polizei- bzw. Gendarmerie-Einheiten oder die Ausstattung der Polizei mit quasi-militärischer Ausrüstung und Einsatztaktik. So oder so ist die „Militarisierung“ innerstaatlicher Rechtsdurchsetzung verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch besonders heikel. Andererseits offenbart schon ein oberflächlicher Blick in andere Rechtsordnungen erhebliche Unterschiede. Während manche Verfassungsordnungen äußerst restriktiv sind und die militärische Sphäre strikt von der polizeilichen trennen, gehen andere mit der Problematik sehr viel unbefangener um. Vor diesem Hintergrund geht die Fachgruppensitzung der Frage nach, wie die innerstaatliche Durchsetzung von Recht und Ordnung mit militärischen oder quasi-militärischen Mitteln in verschiedenen Rechtssystemen geregelt ist und praktisch gehandhabt wird.

2015: Religiöses Recht und religiöse Gerichte als Herausforderung des Staates

Religiöses Recht und religiöse Gerichte als Herausforderung des Staates – Rechtspluralismus in vergleichender Perspektive (Bayreuth)

Vorsitz: Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Greifswald

Generalberichterstatter:

Prof. Dr. Stefan Korioth (München)

Landesberichterstatter:
  • Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg, Kiel: Deutschland
  • Prof. Dr. Shu-Perng Hwang, Taipei: Taiwan
  • Prof. Julian Rivers, Bristol: Großbritannien
  • Prof. Joel A. Nichols, Minneapolis: USA
  • Prof. Michael Karayanni, Jerusalem: Israel
Publikation:

Uwe Kischel (Hrsg.), Religiöses Recht und religiöse Gerichte als Herausforderung des Staates – Rechtspluralismus in vergleichender Perspektive, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2016

Anmerkungen:

Moderne Verfassungsstaaten, die seit langem an eine zunehmende und scheinbar unumkehrbare Säkularisierung des Rechts und an den souveränen Zugriff des staatlichen Rechts auf alle Lebensbereiche gewohnt waren, sehen sich heute mit einer zunehmenden Pluralisierung der Rechtsquellen und der Rechtsanwendung konfrontiert. Eine dieser Tendenzen betrifft die Rolle und Anerkennung religiösen Rechts und religionsgemeinschaftlicher Gerichte. Nicht wenige der einschlägigen Fragen sind dabei auch in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit z.B. in Deutschland gerückt: von der Anerkennung der Vorgaben des katholischen Kirchenrechts in Arbeitsrechtsprozessen über die rechtliche Bedeutung mehr oder minder informell agierender islamischer Scharia-Gerichte bis hin zur Anerkennung oder Anwendung religiös geprägten, fremden Rechts vor heimischen staatlichen Gerichten. Diese und ähnliche Probleme treten in den verschiedensten Staaten auf, treffen dort aber auf jeweils unterschiedliche empirische wie rechtliche Vorbedingungen, die die gegebenen Antworten erheblich beeinflussen. Die Sitzung der Fachgruppe Öffentliches Recht wird vor diesem Hintergrund die Frage untersuchen, welche Wege die unterschiedlichen staatlichen Rechtsordnungen im Umgang mit den Phänomenen religiösen Rechts und religionsgemeinschaftlicher Gerichte einschlagen, ob beide als Gefahr für die Einheit und Allgemeinheit des Rechts gelten oder als plurale Bereicherung, als Chance gesellschaftlicher Selbstorganisation und Konfliktbewältigung.

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